aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z.B. MaRisk, GroMiKV, CRR, Basel, Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14 KWG) Mehrjährige umfassende, auch durch praktische Erfahrung erworbene Detailkenntnisse im Bereich
und im (prozessorientierten) Prüfungswesen sowie Erfahrung in der Beratung zur Prozessausgestaltung bei einer Beratungs- oder Prüfungsgesellschaft Kenntnisse der wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. MaRisk
des Revisions- und Prüfungs- oder Beratungswesen Sicherer Umgang mit marktüblichen Revisionsmanagementsystemen sowie Kenntnisse der wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. MaRisk, GroMiKV, CRR
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bzgl. Methodik, Validierung, Limitierung und Reporting sowie mit den Anforderungen der MaRisk an die Risikotragfähigkeit Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache
des Revisions- und Prüfungs- oder Beratungswesen Sicherer Umgang mit marktüblichen Revisionsmanagementsystemen sowie Kenntnisse der wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. MaRisk, GroMiKV, CRR
. Fundiertes Verständnis aufsichtsrechtlicher Anforderungen (MaRisk, CRR/CRD IV, Basel III) einschließlich Risikoklassifizierungsverfahren , Stresstests , qualitativer und quantitativer Risikomethoden
aus. Auch die Anforderungen der MaRisk an die Risikotragfähigkeit sind Ihnen bekannt. Sie besitzen eine hohe analytische Kompetenz, die Fähigkeit zur Entwicklung von Problemlösungsstrategien und haben den Blick
von Adressenausfallrisiken der Kreditportfolien inklusive der Schnittstellen zur Gesamtbanksteuerung aus. Anforderungen der MaRisk an das Kreditgeschäft sind Ihnen bekannt. Sie besitzen eine hohe analytische Kompetenz
Verständnis aufsichtsrechtlicher Anforderungen (MaRisk, CRR/CRD IV, Basel III) einschließlich Risikoklassifizierungsverfahren, Stresstests, qualitativer und quantitativer Risikomethoden (Methodik, Validierung
aufsichtsrechtlicher Anforderungen (MaRisk, CRR/CRD IV, Basel III) einschließlich Risikoklassifizierungsverfahren , Stresstests , qualitativer und quantitativer Risikomethoden (Methodik, Validierung, Berechnung
) Prüfungswesen sowie Erfahrung in der Beratung zur Prozessausgestaltung bei einer Beratungs- oder Prüfungsgesellschaft Kenntnisse der wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. MaRisk, GroMiKV, CRR
Vertrautheit mit den wesentlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bzgl. Methodik, Validierung, Limitierung und Reporting sowie mit den Anforderungen der MaRisk